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Inhalt der Ausgabe 02/2026

Editorial

Heute entscheidet die Kollegin KI

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Warum und wofür Soziale Entschädigung?

Das soziale Entschädigungsrecht geht weit über das SGB XIV hinaus – wenn man den Leistungsgrund, die Übernahme kollektiver Verantwortung jenseits des Haftungsrechts i. e. S., zum Ausgangspunkt einer systematischen Erfassung nimmt. Eine Entdeckungsreise durch das bestehende Recht offenbart große Vielgestaltigkeit.

Rettungsdienste

Rettungsdienste sind wesentliche Säule der medizinischen Notfallversorgung. Stabilität, Qualität und Kosten der Versorgung werden im Zusammenhang mit der Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), welche die Finanzierung wesentlich trägt, diskutiert.

Die Promotion als Berufsausbildung in mehrstufigen Ausbildungsgängen im Rahmen des § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a SGB VI

Weder das BSG noch obere Instanzgerichte haben bislang grundsätzlich dazu Stellung genommen, ob Arbeiten an einer Promotion während des Verlaufs einer mehrstufig strukturierten Ausbildung Teil der Berufsausbildung im Sinne des § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 lit. a SGB VI sein können.

Impfärzte als Verwaltungshelfer

Dieser Beitrag ist zugleich eine Anmerkung zum Urteil des BGH vom 9.10.2025 – III ZR 180/24, abgedruckt in diesem Heft S. 111 ff. zur Schnittstelle von Amtshaftung und sozialem Entschädigungsrecht.

Aktuelle Entscheidungen

Aktuelle Entscheidungen

Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts

Rechtsprechung mit Anmerkungen

Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2/Passivlegitimation

BGH, Urteil vom 9.10.2025 – III ZR 180/24 – ECLI:DE:BGH:2025:091025UIIIZR180.24.0 –
Anmerkung von Eva Brigitta Mertens, Weilheim

Bedarfsplanung/Beschränkung der persönlichen Teilnahme von Vertragsärzten und angestellten Ärzten/Umfang eines vollen Versorgungsauftrags

BSG, Urteil des 6. Senats vom 26.3.2025 – B 6 KA 7/24 R – ECLI: DE:BSG:2025:260325UB6KA724R0 –
Anmerkung von Katerina Vogtmeier, Berlin

Leistungsausschluss für Auszubildende/Rückausnahme/Besuch einer Berufsfachschule/Antrag auf Ausbildungsförderung/Nichtvorliegen einer Entscheidung des zuständigen Amts für Ausbildungsförderung

BSG, Urteil des 7. Senats vom 12.3.2025 – B 7 AS 5/24 R – ECLI:DE:BSG:2025:120325UB7AS524R0 –
Anmerkung von Wilhelm Achelpöhler, Münster

Schrifttum

Schrifttum

Walter Pauly/Martin Otto (Hg.): Recht, Staat und Geschichte bei Michael Stolleis

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2026.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 2 / 2026
Veröffentlicht: 2026-02-04
 

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