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Inhalt der Ausgabe 03/2022

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Aufsätze

Liebhaberei bei privater Vermietung: Die schädliche Befristung

Grundsätzlich fingiert die Rechtsprechung des BFH eine Einkunftserzielungsabsicht bei den Vermietungseinkünften unwiderleglich, wenn die Vermietung auf Dauer ausgerichtet ist. Zahlreiche Ausnahmen durchqueren jedoch diese Regel und nahezu jede Sonderheit erfordert wiederum Unterscheidungen, was zu weiteren Streitigkeiten samt Abgrenzungsurteilen führt. Eine der geläufigsten Typisierungsausnahmen soll hier näher behandelt werden: Die aus dem Tatsächlichen gewonnene Überzeugung, der Steuerpflichtige habe sich nicht zu einer langfristigen Vermietung entschlossen.

Praxisveräußerung und Praxisaufgabe

Freiberufliche Praxen haben i. d. R. einen erheblichen Wert. Diese treten bei Praxisveräußerungen zutage, weil es zu Kaufpreiszahlungen kommt. Es ist in diesen Fällen von erheblicher Bedeutung, ob bzw. wann die stillen Reserven versteuert werden müssen und sodann dafür die Veräußerungsprivilegien nach §§ 18 Abs. 3, 34 Abs. 1 oder 3 EStG beansprucht werden können. Auch die Behandlung einer Freiberuflerpraxis im Erbfall wirft in der Praxis häufig Probleme auf. Zu all diesen Fragen gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

Umwandlung und Einbringung von betrieblichen Einheiten und Einzelwirtschaftsgütern

Der Beitrag behandelt die BFH-Rechtsprechung zur Rechtsformumwandlung von Kapitalgesellschaften in Personengesellschaften, Verschmelzung von Gesellschaften, Einbringung von Betrieblichen Einheiten nach §§ 20 bis 25 UmwStG und zur Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern in Personengesellschaften nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG.

Praxisfragen zur Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist dem Grunde nach, eine freiwillige Abgabe. Gleichwohl hat sie den Charakter einer Steuer. Der Beratungsbedarf bei der Annexsteuer Kirchensteuer wird in der Praxis oftmals unterschätzt.

Rechtsprechung

Vorabgewinn als umsatzsteuerbares Sonderentgelt; Regelsteuersatz für die Überlassung von Vieheinheiten

BFH, Beschluss vom 12. November 2020 – V R 22/19, BFHE 271, 279, BStBl. II 2021, 544
Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urteil vom 19. Januar 2018 – 1 K 1018/16 U

Gewerbesteuerbefreiung von im Rahmen der praktischen Ausbildung von Psychotherapeuten erbrachten Behandlungsleistungen

BFH, Urteil vom 26. Mai 2021 – V R 25/20
Vorinstanz: FG Bremen, Urteil vom 02.07.2020 – 1 K 199/18 (6)
DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 3 / 2022
Veröffentlicht: 2022-03-03
 

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