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Inhalt der Ausgabe 09/2015

Beiträge

Prüfungsfelder der Finanzverwaltung bei Kapitalgesellschaften

Bedingt durch die zweistufige Einkommensermittlung ergeben sich für die steuerliche Revision bilanzielle und außerbilanzielle Prüfungsfelder. Die vGA bleibt sicher im Fokus der Finanzverwaltung, obwohl die steuerliche Auswirkung sich nicht mehr so drastisch darstellt, wie z.B. in Zeiten des Anrechnungsverfahrens oder als weder die formelle noch materielle Korrespondenz sicher gestellt war.

Mehr- und Minderrücknahmen bei Leihgütern in der Getränkeindustrie richtig buchen und bilanzieren – Teil IV

In dem in den vorherigen Abschnitten erörterten Urteil des BFH v. 9.1.2013 geht es hauptsächlich um die Behandlung der Pfandgelder für die Überlassung von Mehrwegleergut, insbesondere individualisiertem Einheitsleergut, in einem Pfandkreislauf auf der Ebene eines Getränkeherstellers. In seinem Urteil v. 6.10.2009 hat der BFH erstmals den Pfandkreislauf beim Mehrwegleergut steuerrechtlich untersucht. In diesem Fall musste sich der BFH mit der Pfandgeldproblematik auf der Ebene eines Getränkegroßhändlers beschäftigen. Im Rechtsstreit ging es um die Frage, ob Getränkegroßhändler für die Ansprüche gegen die Getränkehersteller auf Rückerstattung der an sie entrichteten Pfandgelder Aktivposten anzusetzen haben.

Vorsteuerabzug von Profifußballvereinen aus Spielerberaterrechnungen

Im deutschen und internationalen Profifußball haben nahezu alle Spieler einen Spielerberater. Die Spieler brauchen ihren Berater allerdings nicht zu bezahlen. Vielmehr stellen inländische Spielerberater/-vermittler (nachfolgend einheitlich als Spielerberater bezeichnet) den deutschen Profifußballvereinen bzw. den auf Kapitalgesellschaften ausgelagerten Profifußballaktivitäten der Vereine (nachfolgend einheitlich als Verein bezeichnet) bei einem Vereinswechsel oder einer Vertragsverlängerung der von ihnen betreuten Spieler ein Honorar mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer in Rechnung.

Gemeinsam marschieren, vereint schlagen: Das „SG-EOKS“

Mit einer in dieser Form bislang noch nicht da gewesenen, ressortübergreifenden Zusammenarbeit haben in Nordrhein-Westfalen das Landeskriminalamt (LKA) und die Steuerfahndung (Steufa) gemeinsam den Kampf gegen das organisierte Verbrechen aufgenommen. Mangelnde Transparenz in wirtschaftlichen Bereichen ermöglicht Schattenwirtschaft, illegale Finanzströme, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Korruption. Die Auswirkungen sind in den Industriestaaten, insbesondere aber auch in den Entwicklungsländern mit verheerenden Folgen feststellbar.

IFRS 15 Umsätze mit Kunden – Eine Einführung –

Im Mai 2014 haben das International Accounting Standards Board (IASB) und das US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) einen gemeinsamen Standard zur Umsatzrealisierung veröffentlicht – IFRS 15 (bzw. Topic 606 im US-GAAP) Revenue from contracts with customers.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

I. Feststellungsverjährung bei Verlustfeststellungsbescheiden

GewStG § 10a Satz 6, § 35b; AO § 181 Abs. 5
BFH-Urteil vom 11.2.2015 – I R 5/13

II. Steuerfreiheit von Stipendien nach § 3 Nr. 44 EStG 2009

EStG § 3 Nr. 44, § 18
BFH-Urteil vom 24.2.2015, VIII R 43/12

Service

Buchbesprechungen/Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 9 / 2015
Veröffentlicht: 2015-08-28
 

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