• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 06/2020

Inhalt

Inhalt / Impressum

Aufsätze

„GoBD 2020“ – Praxisrelevante Neuregelungen

Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, kurz „GoBD“, stellen eine Zusammenfassung der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zur Ordnungsmäßigkeit einer EDV-Buchführung dar. Die praktische Bedeutung der GoBD für die Betriebsprüfung ergibt sich aus den §§ 158 und 162 AO. Denn nach diesen Bestimmungen entfaltet eine ordnungsgemäße Buchführung eine Art „Schutzmechanismus“ für den Steuerpflichtigen, weil er nach § 158 AO die Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit seiner Aufzeichnungen für sich in Anspruch nehmen kann.

Die neue Gelangensvermutung – Praktische Hilfe oder überflüssiger Formalismus?

Schon 1992 bei Schaffung des Europäischen Binnenmarktes waren die Zielvorstellungen der einzelnen Mitgliedstaaten (mit deutlich kleinerer Mitgliederzahl) so unterschiedlich, dass das Konzept der Europäischen Kommission zur Einführung eines Mehrwertsteuersystems mit einer Besteuerung nach dem sog. Ursprungslandprinzip scheiterte. Ein solches System würde aufgrund der Begünstigung der exportierenden Nationen und einer Benachteiligung der importierenden Mitgliedsländer eine erhebliche Veränderung der nationalen Haushalte nach sich ziehen, wozu die meisten Mitgliedstaaten schon damals nicht bereit waren.

Haftung des Steuerberaters bei Verletzung von Regelungen des Datenschutzrechts

Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie steigt die Relevanz der Beachtung und Einhaltung von Datenschutzregeln. Oft werden die drohenden Konsequenzen einer Missachtung der entsprechenden Vorschriften zu gering geschätzt, oft mangels Kenntnis der tiefgreifenden Wirkungen. Steuerberater als wesentlicher Teil der steuerlichen Rechtspflege haben hierbei nicht nur die allgemeinen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten, sondern diese auch im Lichte der sie berufsrechtlich zur besonderen Berufsverschwiegenheit verpflichtenden berufsrechtlichen Regeln (z. B. § 57 Abs. 1 StBerG, § 5 BOStB und § 62 StBerG bei Gehilfen) zu beachten. Diese besondere berufliche Verschwiegenheitspflicht beeinflusst die sich durch das Datenschutzrecht ergebenden Abwägungskriterien zu Lasten des Steuerberaters.

Steuerliche Sonderbehandlungen von „Wirtschaftsgütern“, nach neuerem nationalem und internationalem Steuerrecht, aus DBA-Ländern oder dem sonstigen Ausland

Als „Wirtschaftsgüter“ werden im Handelsrecht, in der Betriebswirtschaftslehre und im Steuerrecht alle diejenigen Güter und Gegenstände bezeichnet, die in einem allgemein oder einem wirtschaftlich ausgerichteten Arbeitsprozess für die Erbringung von Leistungen notwendig sind. Zu den Wirtschaftsgütern zählen in erster Linie alle Sachgüter, doch auch Dienstleistungen und bestimmte geschützte Rechte sowie Nutzungsberechtigungen oder sogar gewisse Tiere (i. S. von §§ 90, 90a BGB) fallen hierunter. Bloße Nutzungsberechtigungen stellen hingegen keine Art von Wirtschaftsgütern dar.

Rechtsprechung

Berichtigung der fehlerhaften Festsetzung eines ordnungsgemäß erklärten Veräußerungsgewinns i. S. des § 17 EStG im Einkommensteuerbescheid trotz „6-Augen-Prinzip“

BFH-Urteil vom 10. Dezember 2019 – IX R 23/18 –
Vorinstanz: FG Köln, Urteil vom 14. Juni 2018 – 15 K 271/16, EFG 2018, 1771

Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen

BFH-Urteil vom 28. November 2019 – III R 34/17 –
Vorinstanz: Hessisches FG, Urteil vom 6. Dezember 2016 – 8 K 1064/13, EFG 2017, 507
DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 6 / 2020
Veröffentlicht: 2020-06-04
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2004

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004