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Inhalt der Ausgabe 10/2011

Beiträge

Die Bedeutung von Indizienketten im Besteuerungsverfahren

Das deutsche Besteuerungsverfahren setzt für die wesentlichen Einnahmen auf treuhänderische Verwaltung durch die Unternehmen, wodurch der staatliche Eingriff und die Kosten gering gehalten werden können. Andererseits resultiert hieraus ein zu Recht hohes Kontrollbedürfnis der Allgemeinheit, damit die (freiwillig oder unfreiwillig) Ehrlichen nicht für die Steuerbetrüger mit aufkommen müssen.

Zum Umfang des Datenzugriffsrechts gemäß § 147 Abs. 6 AO in Daten der Warenwirtschaftssysteme des Einzelhandels – Teil I –

§ 147 Abs. 6 AO schreibt vor, dass die Finanzbehörden im Rahmen einer Außenprüfung das Recht haben, Einsicht in die gespeicherten, steuerrelevanten Daten des Steuerpflichtigen zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung der Unterlagen zu nutzen, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind (§ 147 Abs. 1 AO). Dieser Datenzugriff setzt die Existenz gespeicherter Daten voraus.

Bilanzberichtigung – Überblick über die Rechtsprechung des BFH – Teil I –

Lt. Definition in R 4.4 Abs. 1 Satz 1 EStR kann der Steuerpflichtige, wenn ein Ansatz in der Bilanz unrichtig ist, nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG den Fehler durch eine entsprechende Mitteilung an das Finanzamt berichtigen (Bilanzberichtigung). Eine Bilanzberichtigung kommt in Betracht, wenn ein Ansatz in der Bilanz unrichtig, d.h. unzulässig ist.

Die private Nutzung im Betriebsvermögen befindlicher Kraftfahrzeuge – Teil III –

Die private Nutzungsentnahme der vom Betriebsinhaber oder von seinen Angestellten betrieblich und privat genutzten Kraftfahrzeuge (Kfz) ist seit dem Veranlagungszeitraum 1996 gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG bzw. § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG nach der sog. 1%-Regelung zu ermitteln.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

I. Abziehbarkeit von Kosten der Ausbildung als Werbungskosten und Betriebsausgaben

EStG § 9 Abs. 1, § 10 Nr. 7, § 10 Nr. 5
BFH-Urteil vom 28. Juli 2011 – VI R 7/10, DB 2011, 1836

II. Unbeachtlichkeit von Währungskursschwankungen bei der Aufnahme und Tilgung von Fremdwährungsdarlehen zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften

EStG § 20, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
BFH-Urteil vom 30. November 2010 – VIII R 58/07, BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491

III. Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

EStG § 33
BFH-Urteil vom 12. Mai 2011 – VI R 42/10, BFH/NV 2011, 1426

Service

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DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 10 / 2011
Veröffentlicht: 2011-09-30
 

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