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Inhalt der Ausgabe 03/2024

Inhalt/Editorial

Editorial

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Qualitätssicherung in der Transplantationsmedizin: Regelungskompetenzen und Regelungsbedarfe

Der vorliegende Beitrag geht im ersten Teil (B. I.) folgenden, bislang weitgehend unbeantworteten Rechtsfragen nach: Was dürfen Bundesärztekammer (BÄK) und Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) in der transplantationsbezogenen Qualitätssicherung regeln? Wie ist das Kompetenzverhältnis zwischen BÄK und G-BA zu konstruieren?

Hybrid-DRG – Neues Spiel, neues Glück?

Mit der Einführung der speziellen sektorengleichen Vergütung gemäß § 115f SGB V verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Leistungen, die in Deutschland vorwiegend vollstationär, im Ausland jedoch regelmäßig ambulant durchgeführt werden, zu ambulantisieren. Eine Vergütung auf dem Niveau zwischen dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (im Folgenden: EBM) und den stationären Fallpauschalen (im Folgenden: DRG) soll einerseits Anreize zur ambulanten Leistungserbringung schaffen und dadurch einen höheren stationären Behandlungsaufwand vermeiden.

Künstliche Intelligenz in der stationären Versorgung und Forschung – Teil 3

Dieser Beitrag stellt die Bedeutung von KI in der (teil-)stationären Versorgung sowie den Rechtsrahmen und ausgewählte Fragestellungen rund um die Entwicklung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Einrichtungen der (teil-)stationären Versorgung dar. Im Anschluss an Teil 1 des Aufsatzes in Heft 1/2024 und Teil 2 in Heft 2/2024 behandelt dieser 3. Teil Fragen der Integration von KI-Systemen in die Krankenhausorganisation, des Gesundheitsdatenschutzes bzw. der Gesundheitsdatennutzung und der Haftung.

Der KV-Bereitschaftsdienst, das Arbeitsrecht und die Sozialversicherung

In den vergangenen Jahren hat das BSG zahlreiche Entscheidungen gefällt, in denen es um die Frage der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung ärztlicher Tätigkeiten ging, die sich außerhalb des klassischen Anstellungsverhältnisses bewegten. Besonders die Entscheidungen zum „Honorararzt“ und zum „Notarzt“ haben dabei zu reichlich Diskussionsstoff in der Praxis geführt.

Aktuelle Entscheidungen

Zytostatikaversorgung – ungeschriebene vertragliche Nebenpflicht im Leistungserbringungsrecht – vertraglicher Schadensersatzanspruch

BSG, Urteil vom 22. Februar 2024 – B 3 KR 14/22 R –

Vollstationär aufgenommener Versicherter – Krankentransport von einem zum anderen Standort des Krankenhauses zur stationären Weiterbehandlung – Zuordnung zur Krankenhausbehandlung iSd § 39 Abs. 1 S. 3 SGB V – kein Vergütungsanspruch des Krankentransportunternehmens gegen die Krankenkasse nach §§ 133, 60 SGB V – Vergütungspflicht des Krankenhauses auf zivilrechtlicher Rechtsgrundlage

BSG, Urteil vom 22. Februar 2024 – B 3 KR 15/22 R –

Häusliche Krankenpflege – Versorgungsvertrag – Geltendmachung eines Nachvergütungsanspruchs aufgrund Rechtsprechungsänderung – sozialgerichtliches Verfahren – Unzulässigkeit der Klage – Beteiligtenfähigkeit einer GbR – Anteilsübertragung auf eine GmbH vor Klageerhebung – Beteiligtenwechsel

BSG, Urteil vom 22. Februar 2024 – B 3 KR 12/22 R –

Pflegebedürftigkeit mit besonderer Bedarfskonstellation – Begutachtungs-Richtlinien zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments – Ermächtigung zur regelhaften Ergänzung für sehr seltene Fallkonstellationen i.S. einer Härtefallregelung – keine Ermächtigung der Verwaltung zur Härtefallentscheidung im Einzelfall

BSG, Urteil vom 22. Februar 2024 – B 3 P 1/22 R –

Vorgerichtliches fakultatives Einwendungsverfahren – entsprechende Anwendung von § 63 SGB X

BSG, Urteil vom 22. Februar 2024 – B 3 P 8/22 R –

Anwendungsbereich der GOÄ – Vergütung für die beruflichen Leistungen eines Arztes – Behandlungsvertrag mit einer juristischen Person

BGH, Urteil vom 4. April 2024 – III ZR 38/23 –

Aktuelle Hinweise

Bundesamt für Soziale Sicherung: Aktuelle Rundschreiben zum Thema Krankenversicherung

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2024.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 3 / 2024
Veröffentlicht: 2024-06-07
 

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