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Inhalt der Ausgabe 04/2023

Inhalt/Editorial

Editorial

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Mögliche Anwendungsfälle des Vergaberechts für Krankenkassen

Vergaberecht ist kompliziert und komplex. Für die zur Anwendung verpflichteten Krankenkassen kommt hinzu, dass sie daneben auch die nicht weniger umfangreichen und im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten bekanntlich sehr dynamischen Regelungen des SGB V beachten müssen. Beide Rechtsbereiche sind nicht immer leicht miteinander in Einklang zu bringen. Die vorliegende Darstellung soll daher zur Erleichterung beitragen.

Ambulantisierung von Krankenhausleistungen

Durch den medizinischen Fortschritt sind zunehmend Leistungen auch ambulant erbringbar, die bisher im vollstationären Umfeld erbracht werden mussten. Kostenträger hoffen darauf, dass durch die mögliche Ambulantisierung die Leistungen künftig kostengünstiger erbracht werden können als bisher durch Krankenhäuser als stationäre Leistungen. Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit verschiedene Ansätze gewählt, um eine Ambulantisierung von Leistungen zu erreichen.

Die Krankenversicherung im Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und unionsrechtlichen Vorgaben

Das Recht der Europäischen Union wirkt in vielfältiger Form in die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten ein. Es gibt allgemeine sozialpolitische Vorgaben und Vorgaben, die sich auf die Verwirklichung des Binnenmarktes beziehen, also auf einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Personen, Dienstleistungen, Waren (und Kapital) gewährleistet ist. Im Folgenden soll dargestellt werden, wie sich diese Vorgaben auf die Krankenversicherung auswirken.

Entbürokratisierung durch Abrechnungsprüfung light?

Krankenkassen prüfen durch Leistungserbringer gestellte Abrechnungen. Dies klingt nicht nur intuitiv, sondern ist aufgrund der besonderen Verantwortung für die Gelder der Solidargemeinschaft gesetzlich verankert. Nachvollziehbar ist, dass die Pflichtaufgabe der Abrechnungsprüfung zu Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten führen kann. Dem resultierenden Lobbydruck hat der Gesetzgeber zuletzt durch Beschränkungen der Prüfautonomie der Krankenkassen nachgegeben.

Aktuelle Entscheidungen

Vertragsärztliche Versorgung

BSG, Urteil vom 23. März 2023 – B 6 KA 14/22 R –

Kranken- und Pflegeversicherung

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2023 – L 11 KR 2409/22 –

Krankenversicherung

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2023 – L 11 KR 2637/20 –

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2023.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 4 / 2023
Veröffentlicht: 2023-08-10
 

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