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Inhalt der Ausgabe 06/2015

Inhalt/Editorial

Editorial

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Finanzlast für Primärprävention: Beitragsfinanzierung und ihre Grenzen

Das Präventionsgesetz vom 17. Juli 2015 baut nach mehreren erfolglosen Anläufen die Leistungen zur Prävention aus und schafft neue Strukturen (§§ 20 ff. SGB V). Eine zentrale Rolle kommt den Krankenkassen und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu, der gemäß § 20 a Abs. 3, 4 SGB V die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Unterstützung der Krankenkassen bei der Aufgabenwahrnehmung zu beauftragen hat und zur Kostentragung verpflichtet wird, so dass aus Krankenversicherungsbeiträgen die Tätigkeit einer Bundesoberbehörde finanziert wird. Dies wirft auch verfassungsrechtliche Fragen auf.

Der Schlichtungsausschuss auf Bundesebene – die verbindliche Klärung von Kodier- und Abrechnungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung

Der durch das Beitragsschuldengesetz eingeführte Bundesschlichtungsausschuss nach § 17c Abs. 3 KHG ist für die verbindliche Klärung von Kodier- und Abrechnungsfragen grundsätzlicher Bedeutung zuständig. Der Beitrag erläutert Bedeutung, Einrichtung, Zuständigkeiten und Verfahren dieses neuen Gremiums. Abschließend werden die Rechtswirkungen seiner Entscheidungen und die Rechtsschutzmöglichkeiten untersucht.

Der Schlichtungsausschuss auf Landesebene – eine Bestandsaufnahme unter besonderer Berücksichtigung der 2.000 €-Grenze des § 17c Abs. 4b S. 3 KHG

Abrechnungen stationärer Krankenhausleistungen beinhalten ein hohes Konfliktpotential zwischen den leistungserbringenden Krankenhäusern und den zur Kostentragung verpflichteten Krankenkassen. Nicht selten werden diese Konflikte im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten vor deutschen Sozialgerichten ausgefochten. Aufgrund der zwischenzeitlich hohen Belastung der Sozialgerichte in diesem Bereich hat der Gesetzgeber eine Entlastung derselben durch Einführung eines vorgeschalteten Schlichtungsverfahrens auf Landesebene bezwecken wollen. Der Beitrag stellt das Schlichtungsverfahren dar und benennt erste aufgetretene Rechtsprobleme.

Aktuelle Entscheidungen

Verfassungsrecht – Krankenversicherungsrecht

BVerfG, Beschluss vom 10.11.2015 – 1 BvR 2056/12 –
mit einer Anmerkung von Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein

Verfassungsrecht – Arzneimittelrabatte

BGH, Urteil vom 30.4.2015 – I ZR 127/14 –

Private Pflegeversicherung – Vergütungsanspruch

BGH, Urteil vom 8.10.2015 – III ZR 93/15 –

Krankenversicherungsrecht

BSG, Urteil vom 8.9.2015 – B 1 KR 14/14 R –

Sozialgerichtliches Verfahren – Prozessrecht

BSG, Urteil vom 8.9.2015 – B 1 KR 1/15 R –

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2015.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 6 / 2015
Veröffentlicht: 2015-12-11
 

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