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Inhalt der Ausgabe 03/2024

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Anwendung des Gesamtumsatzschlüssels bei der Vorsteueraufteilung +++ Verkauf und Verfall von Erlebnisgutscheinen +++ Sachentnahmen in der Gastronomie: Pauschbeträge 2024 +++ Für Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen keine Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 34 EStG +++ EU verkürzt Steueroasen-Liste +++ Anwendung des § 12 des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) +++ Verbandspositionen zur Revision der Pauschalreiserichtlinie +++ Übereilter Rücktritt vom Kreuzfahrt-Reisevertrag +++ Keine automatische Entschädigung bei Flugverspätung +++ TOMS-Anwendung als Thema des 22th Annual VAT Summit +++

Steuern

Charter- und Eigenleistung – Abgrenzung aus umsatz- und gewerbesteuerlicher Sicht (Teil I: Bisherige Abgrenzungsgrundsätze)

Will man Reiseleistungen umsatzsteuerlich korrekt erfassen, kommt es im Spannungsfeld von Regel- und Margenbesteuerung u.a. ganz entscheidend darauf an, ob auf Ebene des Reiseunternehmers regelbesteuerte Eigenleistungen oder margenbesteuerte Reisevorleistungen anzunehmen sind, um im B2C-Reisegeschäft private Urlaubsfreuden und gegenüber der B2B-Kundschaft Events, Meetings, Kongresse u. dgl. mehr korrekt versteuert verkaufen zu können. Das ist bekannt und systematisch relevant, aber teilweise noch klärungsbedürftig.

Der Kleinunternehmer in der Margensteuer – Reform ab 1.1.2025

Aufgrund einer EU-Richtlinie ist ab 2025 mit einer reformierten Kleinunternehmer-Regelung zu rechnen. Erhöhte Umsatzgrenzen und neue Registrierungs- und Deklarationspflichten sind in Vorbereitung.

Recht

Neues aus Brüssel: Umsetzung der EU-Vorschläge zur Mobilitätsstrategie

Aktuell stehen zwei maßgebende Gesetzesvorschläge der EU-Kommission vor ihrer gesetzgeberischen Umsetzung durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat. Zum einen liegt ein finaler Legislativvorschlag der Kommission zur Überarbeitung des Rechtsrahmens für die Fahr- und Fluggastrechte-Verordnung vor, welcher dazu beitragen soll, Anreize für die Nutzung kollektiver Verkehrsträger zu schaffen. Es handelt sich hierbei um eine Schlüsselmaßnahme der 2020 von der Kommission angenommenen Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität.

Endspurt zur Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen und Prüfungsschwerpunkte der Bewilligungsstellen

Die reguläre Frist zur Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen endete am 31.12.2023. Unternehmen mit einer Fristverlängerung haben nun letztmalig die Möglichkeit, ihre Überbrückungshilfen bis zum 31.3.2024 abzurechnen. Mit Einreichung ist die Arbeit aber häufig nicht getan, denn die Bewilligungsstellen setzen klare Prüfungsschwerpunkte, die regelmäßig zu Rückfragen führen.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2024.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 3 / 2024
Veröffentlicht: 2024-03-12
 

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